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Geschäftsbedingungen der Abteilung „Rent a Gastroequipment“

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§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Abteilung
„Rent a Gastroequipment“.
Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Abteilung „Rent a Gastroequipment“ und Auskünfte auf Anfrage des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Ein abgeschlossener Vertrag setzt voraus, dass der Kunde berechtigt ist, einen solchen Vertrag rechtskräftig abzuschließen. Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer geht grundsätzlich davon aus, dass dies der Fall ist und ist nicht verpflichtet, dies nicht selbst nachzuweisen.

§ 3 Preise und Kosten / Umfang des Vertrags
Maßgeblich für das Rechtsgeschäft sind nur die vereinbarten Preise, wie sie in der Regel in der Auftragsbestätigung/Mietvertrag genannt werden. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versicherung, Auf- und Abbaukosten, Transportkosten und sonstige Kosten (z.B. Gebühren, Abgaben etc.) Diese Kosten wird die Abteilung „Rent a Gastroequipment“, falls die entsprechenden Dienste von der Fa. Grossküchen Gerd Meyer ausgeführt werden können, dem Kunden zusätzlich berechnen. Sind derartige zusätzliche Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt der Auftrag als stillschweigend erteilt. Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer erhält für derartige Leistungen das Entgelt, das sich aus Ihrer Preisliste ergibt, anderenfalls das ortsübliche angemessene.

Die Mietpreise umfassen einen Zeitraum von 3 Tagen, wobei der Anliefer-/ Abholtag der erste Tag ist, der zweite Tag ist eine Mieteinheit und der Rückliefertag als letzter Miettag gilt.

Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht oder nicht vollständig zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis für alle Mietgegenstände automatisch um jeweils eine Mieteinheit.

Gibt der Kunde Mietgegenstände beschädigt zurück, bzw. erklärt er, dass er die Gegenstände nicht zurückgeben kann bzw. oder er gibt die Gegenstände trotz Fristsetzung nicht zurück, so zahlt der Mieter an die Fa. Grossküchen Gerd Meyer bis zu diesem Zeitpunkt die Miete und für den Verlust des jeweiligen Gegenstandes den Wiederbeschaffungswert.

§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die Miete für die voraussichtliche Mietzeit ist spätestens bei Erhalt der Ware zahlbar. Dabei ist nicht die Absendung des Geldes maßgeblich, sondern die Gutschrift auf dem Konto der Fa. Grossküchen Gerd Meyer bzw. Barzahlung.

Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer ist berechtigt, Abschläge auf die Leistungen oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer behält sich vor, eine Mietsicherheit zu erheben. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind. Etwaige Mehrkosten oder sonstige Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Die Firma Grossküchen Gerd Meyer ist berechtigt, die Abschlussrechung mit der Mietsicherheit zu verrechnen. Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer ist berechtigt, auch nach Rechnungslegung und Zahlung noch Nachforderungen zu stellen.

§5 Mietbedingungen

Der Kunde hat unverzüglich bei Übernahme der Ware die Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Jede Fehlmenge, Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache ist unverzüglich anzuzeigen. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand der Anlieferung zu bewahren.

Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde, ohne dass ihm ein Verschulden treffen muss, für Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstige Veränderungen.

Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungs- leitungen im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden und vor allen Dingen auch gut erreichbar sind.

Jegliche Haftung der Fa. Grossküchen Gerd Meyer für Personen-, oder Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch oder Besitzt der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass durch die Mietgegenstände an den sonstigen Gegenständen keine Schäden, z.B. Kratzer durch Stuhlbeine und dergleichen, entstehen.

Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte und zwar auch ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

Das Mietgut ist nicht versichert. Sollte es der Kunde wünschen, so kann er für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen.

§6 Kündigung
Der Vertrag ist seitens der Kunden jederzeit kündbar.
   a. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen 
   b. Bei Kündigung bis zu 5 Tagen vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen
   c. Bei Kündigung ab dem 4. Tagen vorher ist der Kunde verpflichtet, 100% der vereinbarten Bruttoauftragssumme zu zahlen

§7 Liefer- und Leistungszeit
Bei Anlieferung und Abholung durch die Fa. Grossküchen Gerd Meyer an einen dritten Ort, bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Grossküchen Gerd Meyer. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus einer angemessenen Karenzzeit. Je weiter der dritte Ort von der Fa. Grossküchen Gerd Meyer entfernt ist, je länger ist die Karenzzeit. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Fa. Grossküchen Gerd Meyer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern oder zurückzuhalten bzw. Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte gelten zu machen.

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die Fa. Grossküchen Gerd Meyer setzt voraus, dass der Kunde rechtzeitig und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Andernfalls entfällt jede Haftung der Fa. Grossküchen Gerd Meyer.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Fa. Grossküchen Gerd Meyer berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§8 Transportgefahr
Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Fa. Grossküchen Gerd Meyer organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern oder eigenen Fahrzeugen ausgeführt wird. Die Fa. Grossküchen Gerd Meyer ist nicht verpflichtet, den Transport zu versichern.

§9 Gewährleistung
Bei Mängeln, die die Funktion wesentlich beeinträchtigen, kann die Fa. Grossküchen Gerd Meyer nach ihrer Wahl das Gerät reparieren (lassen) oder Ersatz stellen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz der Fa. Grossküchen Gerd Meyer hat der Mieter, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten. Der Kunde darf keine Änderung an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder Geräte öffnen. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Fa. Grossküchen Gerd Meyer.

Auch für Auf- und Abbauten übernimmt die Fa. Grosssküchen Gerd Meyer keinerlei Gewährleistung, es sei denn, die Schäden basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Soweit die Fa. Grossküchen Gerd Meyer zum Schadensersatz verpflichtet sein sollte, ist ihre Haftung auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.

§10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Weißenburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.